RHYTAXI BASEL GMBH

ALLGEMEINE TRANSPORTBEDINGUNGEN:

1. FAHRBEREITSCHAFT

Die Fahrten werden bei jedem Wetter durchgeführt. Ausgenommen bei Hochwasser, Pegel Basel-Rheinhalle ab 790 cm aktueller Pegel oberhalb der Mittleren Brücke/819 cm unterhalb der Mittleren Brücke und Tendenz siehe unter Link Pegelstand und speziellen Gründen siehe Punkt 2. Bei extrem Wetter (Sturm etc.) entscheiden die Schiffsführer vor Ort ob die Fahrt stattfinden kann oder nicht.



2. AUSNAHMEN

Bei Hochwassermarke 2 (Pegel Basel-Rheinhalle 790 cm) wird die oberhalb der Mittleren Brücke eingestellt, unterhalb gilt die Grenze von 819 cm HW Marke 2 . Den aktuellen Wasserstand erfahren Sie hier: PEGEL Rheinhalle

Bis zum Wasserstand von 790 cm Pegel Rheinhalle ist es den Schiffsführern überlassen, ob Sie die gebuchte Fahrt aus sicherheitstechnischen Gründen absagen oder durchführen.

Dieser Entscheid wird spätestens 1 Stunde vor Fahrtantritt bekanntgegeben und ist bindend. Es entstehen bei einer Absage durch die Schiffsführer für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten. Die Fahrt wird nach gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert. Bei technischen und/oder aus anderen Gründen kann die Fahrt ebenfalls durch die Schiffsführer bis vor Fahrtbeginn abgesagt werden. Auch in diesem Fall entsteht für die buchende Vertragspartei keinerlei Kosten. Die Fahrt wird nach gemeinsamer Absprache verschoben oder ganz annulliert. Bei abgesagten Fahrten durch die Schiffsführer können in keinem Fall Schadensersatzansprüche jeglicher Art gestellt werden!


Schleusenfahrten:

Bei Schleusenfahrten können wir in keinem Fall die Garantie für eine bestimmte Uhrzeit der Schleusung abgeben. Nur an den Wochenenden werden seitens der Kraftwerke bestimmte

Schleusungszeiten veröffentlicht die im Normalfall auch eingehalten werden können, jedoch sind diese Zeiten ebenfalls unverbindlich!


3. ABMELDUNG/ANNULLATION BEREITS GEBUCHTER FAHRTEN:

Abmeldungen, resp. Annullation bis 15 Tage vor der bereits gebuchten Fahrt werden mit Pauschal 50% des gebuchten Betrages (inkl. Catering) in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt. resp. Annullation später als 15 Tage vor der Fahrt werden für Umtriebe und zur Deckung des Fahrpreises zusätzlich folgende Annullation Gebühren (inkl. Catering) berechnet:

14 bis 8 Tage vor Fahrtantritt 80%

7 bis 4 Tage vor Fahrtantritt 90%

3 bis 1 Tage vor Fahrtantritt 100%

Nichterscheinen am Abfahrtsort am Abreisetag zum bestellten Termin wird ebenfalls mit dem vollen Preis der gebuchten Fahrt (inkl. Catering) berechnet.


4. BEZAHLUNG

Die Fahrpreise sowie Catering sind jeweils in Bar/TWINT oder per Kartenzahlung am Ende des Arrangements zu bezahlen. Ausnahmen nur bei spezieller und schriftlicher Vereinbarung bei der Buchung!

Für Faktura Spesen etc. werden bei Rechnungsstellung per Post pauschal CHF 5.00 fakturiert.

Rechnungen sind innert 10 Tagen (Bank- und Postspesen zu Lasten des Auftraggebers – Nachbelastungen werden mit CHF 10.00 berechnet) netto nach Erhalt zahlbar, danach entstehen Mahngebühren!

Bei Zahlungsverzug berechnen wir:

Ab Versanddatum der 1. Mahnung betragen die Mahnspesen CHF 30.00

Ab Versanddatum der 2. Mahnung betragen die Mahnspesen CHF 60.00

Es wird keine 3. Mahnung versendet, es entstehen in der Folge die ordentlichen Betreibungskosten inkl. Zinsen und Bearbeitungsgebühren nach Zeitaufwand gem. unserem Inkassobüro.


Bei von uns organisierten Arrangements mit Restaurants/Hotels und anderen externen Dienstleistungen wird für die Organisation/Zeitaufwand, Telefon und Faxspesen, sowie Rechnungsstellung, eine Aufwandsentschädigung von 10% (oder nach Aufwand) auf die Originalrechnung des jeweiligen Dienstleistungsanbieters berechnet.


Zapfengeld:

Bei selbst mitgebrachten Getränken für den Apéro (nur nach schriftlicher Absprache mit uns) berechnen wir für den entgangenen Umsatz ein Zapfengeld von CHF 5.00 pro Person, bei selbst mitgebrachten Getränken für den Apéro und den Hauptgang berechnen wir ein Zapfengeld von Fr. 10.- pro Person.

Bei Getränken und Speisen (auch Snacks) CHF 10.00 pro Person, jeweils zusätzlich zum vereinbarten Fahrpreis.


5. WARTEZEITEN UND ZUSCHLÄGE

Bei nicht pünktlichem Erscheinen berechnen wir für die Wartezeit unseren üblichen Stundensatz (Toleranz bis 10 Minuten, es wird jeweils auf die nächste folgende viertel Stunde aufgerundet).

Nach 23:00 Uhr wird zusätzlich ein Nachtzuschlag erhoben.

Die Rhytaxi Basel GmbH kann die gebuchte Fahrzeit bei verspätetem Erscheinen des Kunden um die verspätete Zeit kürzen, oder nach Absprache

und Verfügbarkeit gegen Aufpreis verlängern.


6. OFFERTEN

Offensichtliche Irrtümer/Fehler in der Offertstellung berechtigen den Kunden nicht allenfalls Kürzungen vorzunehmen. Offerten auf verlangen, die über das übliche Rhytaxi Programm Aufwand verursachen, wie z.B. das einholen von Offerten von zusätzlichen Dienstleistungen, oder die Organisation von Mehrtägigen Anlässen, werden bei nicht buchen des Arrangements nach Aufwand verrechnet. Der Ansatz beträgt CHF 120.- pro Stunde für unseren Aufwand.


7. VERSICHERUNG

Es ist Sache der Teilnehmer sich ausreichend zu versichern. Die Rhytaxi Basel GmbH ist gem. den allgemeinen Transportbedingungen für die gewerbliche Personenschifffahrt in der Schweiz ausreichend versichert.

Für verloren gegangene Gegenstände aller Art kann keine Haftung übernommen werden.


8. DIVERSES

Bei Grenzüberschreitenden Fahrten ist eine gültige ID oder ein Pass mitzuführen!

Pro Rhytaxi dürfen nicht mehr als 12 Personen mitfahren!

Art. 7 Abs. 3 der BSV vermerkt hier, dass auf Vergnügunsschiffen wenn es die Platzverhältinisse zulassen 3 Kinder unter 12 Jahren als zwei Erwachsene gerechnet werden können.

Das Rhytaxi gilt nicht als Vergnügungsschiff, es ist ein gewerblich verkehrendes Fahrgastschiff.

Somit gilt. Auch ein Kleinkind wird als vollwertiger Fahrgast gezählt!

Fundgegenstände können innerhalb von 30 Tagen, nach Absprache, abgeholt werden. Fundgegenstände die nach 30 Tagen nicht abgeholt wurden, werden entweder gespendet oder vernichtet/entsorgt.


9. GETRÄNKE BESTELLUNGEN

Da wir nur limitiert Platz auf den Rhytaxis haben, benötigen wir eine Vorbestellung der Getränke inkl. deren Anzahl.
Da wir vermehrt Bestellungen erhalten die an Bord in der gebuchten Zeit unmöglich konsumiert werden können und uns resp. dem Schiffsführer dadurch erheblicher Aufwand entsteht, behalten wir uns das Recht vor, 70% der bestellten Menge zu berechnen


10. GÜLTIGKEIT

Mit Buchung einer Fahrt per Mail/Telefon, Online Formular oder persönlich, akzeptiert die Vertragspartei diese AGB. Die Rhytaxi Basel GmbH akzeptiert keine AGB von Dritten! Diese Allgemeinen Transportbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung von Rhytaxi Basel GmbH abgeändert werden. Es ist Sache der Teilnehmer am Tag der Abfahrt diese AGB auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen. Gerichtsstand ist Basel BS.


Letzte Änderung/Mutation am 28. Dezember 2023 (Fundgegenstände).


Rhytaxi Basel GmbH

Geschäftsführer:

René Didden